Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (EAA): Ist dein Webshop betroffen?

Blog / Recht

Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (EAA): Ist dein Webshop betroffen?

Aktualisiert: 2026 · 10 Min. Lesezeit

Der 28. Juni 2025 war ein wichtiger Wendepunkt im europäischen E-Commerce: Seit diesem Tag sind die Anforderungen des European Accessibility Act, also des EAA, auf die betroffenen Produkte und Dienstleistungen anzuwenden.

Bei vielen Webshop-Betreibern ist davon zunächst nur hängen geblieben, dass "der Webshop ab jetzt barrierefrei sein muss". Die Regulierung ist deutlich komplexer: Nicht für jedes Unternehmen gelten dieselben Vorschriften, es gibt Ausnahmen, die Lage von Kleinstunternehmen kann sich von der größerer Firmen unterscheiden, und es ist auch nicht egal, ob du an Verbraucher oder ausschließlich an Geschäftspartner verkaufst.

Wenig Zweifel besteht allerdings daran, dass sich die digitale Barrierefreiheit nicht mehr als bloß gut gemeinte UX-Verbesserung behandeln lässt.

Was bedeutet der EAA eigentlich?

Der EAA harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union. Die Regulierung erstreckt sich unter anderem auf Computer, Smartphones, Bank- und Verkehrsdienstleistungen, E-Books sowie auf den E-Commerce.

Aus Webshop-Sicht ist besonders wichtig, dass das Gesetz den E-Commerce-Dienst als einen über eine Website oder ein Mobilgerät erbrachten elektronischen Dienst definiert, dessen Ziel der Abschluss eines Verbrauchervertrags ist. Ein klassischer B2C-Webshop, der Privatpersonen bedient, fällt also typischerweise in diesen Kreis.

Muss dann jeder Webshop seine Seite umbauen?

Nicht unbedingt. Eine der wichtigsten Ausnahmen betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Nach der ungarischen Regelung gilt als Kleinstunternehmen eine Firma, die weniger als 10 Personen beschäftigt und deren Jahresnettoumsatz oder Bilanzsumme den Forint-Gegenwert von 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Solche dienstleistenden Unternehmen sind von den Barrierefreiheitspflichten des EAA für Dienstleistungen befreit, was für viele kleinere ungarische Webshops eine erhebliche Erleichterung sein kann.

Die Befreiung sollte man allerdings nicht so verstehen, dass damit alle EAA-Fragen automatisch vom Tisch sind. Wenn das Unternehmen zum Beispiel auch als Hersteller, Importeur oder Händler eines unter die Richtlinie fallenden Produkts agiert, können gesonderte produktseitige Pflichten entstehen. Deshalb sollte bei einem Webshop immer zuerst geklärt werden, in welcher Eigenschaft das Unternehmen tätig ist, an wen es verkauft, welche Produkte es anbietet und ob die Voraussetzungen für ein Kleinstunternehmen erfüllt sind.

Und was passiert mit einem rein B2B-Sellvio-Webshop?

Das ist eine besonders interessante Frage. Die ungarische Regelung knüpft den E-Commerce-Dienst ausdrücklich an den Abschluss eines Verbrauchervertrags und definiert den Verbraucher als natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Daraus folgt, dass die Lage eines wirklich ausschließlich Unternehmen bedienenden B2B-Webshops von der eines klassischen Endkunden-Webshops abweichen kann. Bei gemischtem B2B-B2C-Betrieb reicht es jedoch nicht mehr, darauf zu verweisen, dass die Mehrheit der Käufer Unternehmen sind. Wenn auch Privatpersonen im Webshop bestellen können, muss der Verkaufsprozess für Verbraucher gesondert geprüft werden.

Was heißt es, dass ein Webshop "barrierefrei" ist?

Digitale Barrierefreiheit lässt sich leicht darauf verkürzen, dass es einen Button für größere Schrift geben soll - dabei geht es um deutlich mehr. Sie betrifft nicht nur blinde oder sehbehinderte Nutzer, sondern alle, denen es aus irgendeinem Grund schwerer fällt, einen Webshop auf herkömmliche Weise zu nutzen.

Dazu kann zum Beispiel gehören, wer keine Maus benutzen kann und mit der Tastatur navigiert, wer sich auf einen Screenreader stützt, bestimmte Farben schwer unterscheidet, hörgeschädigt ist oder sich schlicht schwerer auf einer zu komplizierten Oberfläche zurechtfindet.

Die ungarische Regelung baut die Barrierefreiheit von Online-Oberflächen um vier Grundprinzipien auf: Die Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das folgt einer sehr ähnlichen Logik wie die international weit verbreiteten WCAG-Empfehlungen.

Die europäische Norm EN 301 549 stützt sich stark auf die Anforderungen der WCAG 2.1, weshalb WCAG 2.1 AA auch heute ein wichtiger praktischer Referenzpunkt in einem Barrierefreiheitsprojekt ist. Die beiden sollte man jedoch nicht als völlig identisch behandeln: Die Anforderungen des EAA und die europäische Norm können in bestimmten Bereichen über die WCAG-Vorgaben hinausgehen.

Bei einem Webshop ist nicht die Startseite am kritischsten

Aus E-Commerce-Sicht ist die wichtigste Frage der Barrierefreiheit nicht, wie gut sich die Startseite nutzen lässt, sondern ob der Kunde den gesamten Bestellprozess durchlaufen kann. Die ungarische Regelung widmet deshalb den Funktionen rund um Identifizierung, Sicherheit und Bezahlung besondere Aufmerksamkeit. Diese müssen genauso wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein wie der Rest des Webshops.

Bei einer Barrierefreiheitsprüfung lohnt es sich daher, den kompletten Kundenpfad abzugehen: Kategorie → Produktseite → Warenkorb → Login oder Gastbestellung → Versand → Bezahlung → Bestellbestätigung.

Wenn auf diesem Weg auch nur ein einziger kritischer Schritt nur mit der Maus nutzbar ist, der Tastaturfokus verschwindet, ein Formularfeld nicht korrekt benannt ist oder das System einen Fehler ausschließlich über Farbe anzeigt, kann das bereits ein echtes Zugänglichkeitsproblem bedeuten. Ein Webshop ist also erst dann wirklich gut nutzbar, wenn man in ihm nicht nur barrierefrei stöbern, sondern auch barrierefrei einkaufen kann.

Ein erheblicher Teil der heutigen Websites hätte einiges zu verbessern

Mängel bei der digitalen Barrierefreiheit sind alles andere als selten. Die Million-Studie 2026 von WebAIM untersuchte die Startseiten von einer Million populärer Websites, und die automatisierte Prüfung fand auf 95,9 % der Seiten Probleme, die auf Fehler der WCAG-2-Stufen A/AA hindeuten. Pro Seite wurden im Schnitt 56,1 Zugänglichkeitsfehler identifiziert. Die häufigsten Probleme hingen zudem nicht mit speziellen technischen Details zusammen, sondern mit ganz alltäglichen Elementen. Auf 83,9 % der Seiten wurde unzureichender Farbkontrast gefunden, auf 53,1 % fehlte bei mindestens einem Bild der Alternativtext, und auf 51 % kamen nicht korrekt beschriftete Formularfelder vor.

Solche Ergebnisse sollte man allerdings richtig einordnen, denn automatisierte Tests können nur einen Teil der Barrierefreiheitsprobleme erkennen. Dass ein Webshop bei einer automatischen Prüfung null Fehler bekommt, heißt also noch nicht, dass er in der Praxis wirklich barrierefrei nutzbar ist.

Was bedeutet das alles bei einem Sellvio-Webshop?

Einer der größten Vorteile eines gemieteten Webshop-Systems ist, dass der Händler nicht jedes technische Element selbst entwickeln muss. Sellvio bietet derzeit 216 anpassbare Designvarianten, mobilfreundlichen Betrieb, integrierte Zahlungslösungen, Content-Management und zahlreiche externe Integrationen und eignet sich gleichermaßen für B2C- und B2B-Verkauf.

Aus Barrierefreiheitssicht ist es jedoch wichtig, die Verantwortung von Plattform und Händler zu trennen. Eine gut gebaute Webshop-Engine kann viele technische Probleme zentral verhindern, aber die Konformität des fertigen Webshops hängt nicht allein vom System ab.

Die Plattform ist unter anderem für die technische Funktion der Templates, der Navigation, der Formulare, des Warenkorbs, des Checkouts und der vom System erzeugten Bedienelemente verantwortlich. Der Händler dagegen wählt selbst die Farben aus, lädt die Bilder hoch, schreibt die Produktbeschreibungen, erstellt die Banner, gestaltet die Navigation und schaltet die externen Dienste zu. Auch aus einem technisch einwandfreien Template kann leicht ein schwer nutzbarer Webshop werden. Dafür reicht es schon, einen zu schwachen Farbkontrast zu wählen, wichtige Informationen ausschließlich als Bild darzustellen oder Linktexte zu verwenden, die dem Nutzer für sich genommen gar nichts sagen.

Barrierefreiheit sollte deshalb in zwei Schichten behandelt werden: auf Plattformebene und auf Inhalts- und Konfigurationsebene gleichermaßen. Nur beide zusammen können einen wirklich gut nutzbaren Webshop ergeben.

Beim Webshop-Design verlangen Conversion und Barrierefreiheit oft dasselbe

Auf den ersten Blick ist es leicht, die Barrierefreiheit als eine weitere gesetzliche Pflicht zu sehen, die dem Händler zusätzliche Aufgaben auflädt. In der Praxis gibt es jedoch viele Lösungen, die Zugänglichkeit und Einkaufserlebnis gleichzeitig verbessern. Der passende Farbkontrast etwa kann für sehbehinderte Nutzer eine grundlegende Hilfe sein, ist aber genauso ein Vorteil für jeden, der den Webshop bei starkem Sonnenschein auf dem Handy durchstöbert. Große, gut erkennbare Buttons sind für bestimmte Nutzer unverzichtbar und machen zugleich allen die mobile Nutzung leichter.

Dasselbe gilt für eine übersichtliche Kategoriestruktur, logische Überschriften, eindeutige Formularfehler und einen leicht nachvollziehbaren Checkout-Prozess. Diese sind nicht nur aus Barrierefreiheitssicht wichtig, sondern können auch direkt beeinflussen, wie leicht man sich im Webshop zurechtfindet und den Kauf abschließt.

Digitale Barrierefreiheit ist in vielen Fällen keine separate Entwicklungsrichtung, sondern schlicht gute UX - von der nicht nur die betroffenen Nutzer, sondern praktisch alle Kunden profitieren.

Achte besonders auf die Farben

Die Designtemplates von Sellvio geben große Freiheit bei der Gestaltung des Erscheinungsbilds - das bedeutet aber auch, dass die gewählten Farben auch unter Web-Gesichtspunkten geprüft werden müssen. Ein Farbton ist nicht automatisch eine gute Wahl für Text oder Buttons, nur weil er im Logo gut funktioniert.

Besonders wichtig sind ein ausreichender Kontrast zwischen Hintergrund und Text sowie der Grundsatz, dass die Bedeutung einer Information nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden darf. Ein fehlerhaftes Formularfeld etwa nur mit rotem Rahmen zu markieren reicht nicht - daneben sollte auch eine eindeutige Textmeldung erscheinen, zum Beispiel "Gib deine E-Mail-Adresse an!" oder "Das Format der angegebenen E-Mail-Adresse ist ungültig."

Das ist nicht nur aus Barrierefreiheitssicht die bessere Lösung. Eindeutiges Feedback reduziert Unsicherheit, erleichtert das Korrigieren von Fehlern und macht letztlich auch den Kaufprozess reibungsloser.

Neben den Produktbildern ist auch der Alternativtext keine Nebensache

In einem Webshop ist das Produktbild eines der wichtigsten Verkaufsinstrumente - aber nicht alle Kunden nehmen es auf dieselbe Weise wahr. Für Nutzer von Screenreadern ist es deshalb wichtig, dass die wesentlichen Bilder einen wirklich informativen Alternativtext haben.

Lösungen wie "IMG_45782.jpg" oder schlicht die Bezeichnung "Bild" bieten praktisch keinerlei Hilfe. Deutlich nützlicher ist etwa eine Beschreibung wie: "Schwarze Damen-Stiefelette aus Leder mit seitlichem Reißverschluss." Das vermittelt kurz, aber eindeutig die Information, die das Bild visuell transportiert.

Der Alternativtext ist zudem nicht nur eine Barrierefreiheitsfrage. Gut strukturierte, eindeutig interpretierbare Inhalte sind auch für Suchmaschinen und andere maschinelle Systeme leichter zu verarbeiten. An diesem Punkt treffen sich Barrierefreiheit, technisches SEO und AI-basierte Auffindbarkeit: Wichtige Informationen sollen nicht nur sichtbar sein, sondern auch in maschinell interpretierbarer Form vorliegen.

Kannst du einen Kauf auch mit der Tastatur abschließen?

Für einen der einfachsten Barrierefreiheitstests brauchst du nichts weiter: Leg einfach die Maus beiseite und versuche, deinen Webshop ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen.

Geh denselben Weg, den auch ein Kunde nehmen würde, und prüfe, ob das Menü erreichbar ist, sich die Kategorien öffnen lassen, eine Produktvariante ausgewählt, das Produkt in den Warenkorb gelegt, die Menge geändert und anschließend Versand und Bezahlung abgewickelt werden können. Achte dabei auch darauf, ob immer eindeutig sichtbar ist, welches Element gerade im Fokus steht. Bricht die Navigation irgendwo ab, ist ein Button nicht erreichbar oder verschwindet die Fokusmarkierung, kann das bereits auf ein echtes Usability-Problem hindeuten. Wo du mit der Tastatur hängen bleibst, bleibt mit guter Wahrscheinlichkeit auch ein Kunde hängen, der keine Maus benutzen kann.

Auch die externe Integration ist nicht "das Problem von jemand anderem"

An den Betrieb eines modernen Webshops können heute zahlreiche externe Dienste angebunden sein: Zahlungslösung, Paketshop-Auswahl, Chatbot, Bewertungssystem, Marketing-Popup, Cookie-Manager oder irgendeine individuelle Anwendung. Auch Sellvio bietet mehr als 70 fertige Integrationen, unter anderem für Zahlungs-, Rechnungs-, Versand-, Chatbot- und Marketingsysteme.

Aus Barrierefreiheitssicht reicht es jedoch nicht, davon auszugehen, dass eine bestimmte Oberfläche von einem externen Anbieter stammt. Nach der ungarischen Regelung haftet der Dienstleister auch dann für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, wenn ein Teil des Dienstes von einem Subunternehmer oder externen Partner erbracht wird. Das macht die Prüfung der in den Kaufprozess eingebauten externen Lösungen besonders wichtig. Auch ein technisch einwandfrei funktionierender Webshop bietet kein wirklich barrierefreies Einkaufserlebnis, wenn etwa die Paketshop-Auswahl oder die Kartenzahlungsoberfläche nicht per Tastatur bedienbar ist, mit dem Screenreader schwer zu interpretieren ist oder die kritischen Informationen nicht zugänglich sind.

Barrierefreiheit sollte nicht nur auf der eigenen Oberfläche des Webshops geprüft werden, sondern an jedem eingebundenen Element des gesamten Kaufprozesses.

Was solltest du als Sellvio-Webshop-Betreiber jetzt tun?

Als Erstes solltest du klären, ob die Dienstleistungsanforderungen des EAA auf dein Unternehmen überhaupt zutreffen. Dafür müssen die Unternehmensgröße, die Mitarbeiterzahl, die Finanzdaten und auch die Frage geprüft werden, ob du B2C-, B2B- oder gemischten Verkauf betreibst. Ist der Webshop betroffen, ist der erste Schritt nicht unbedingt die komplette Neugestaltung. Viel sinnvoller ist der Einstieg mit einem Barrierefreiheits-Audit, das Navigation, Kontraste, Überschriftenstruktur, Alternativtexte der Bilder, Formulare, die Handhabung von Produktvarianten, die Tastaturnavigation sowie die Funktion von Warenkorb, Checkout, Bezahlung und externen Integrationen durchgeht.

Automatisierte Prüfungen liefern dafür einen guten Ausgangspunkt, reichen allein aber nicht aus. Der Webshop sollte über echte Kaufprozesse hinweg getestet werden - mit der Tastatur und nach Möglichkeit auch mit einem Screenreader.

Danach lässt sich die Entwicklungsreihenfolge gut festlegen: Zuerst solltest du dich um die Fehler kümmern, die das Stöbern, die Warenkorbnutzung oder den Kaufabschluss tatsächlich behindern können.

Ein guter Webshop braucht keine separate "barrierefreie Version"

Das ist vielleicht eine der wichtigsten Lehren dieser ganzen Regulierung. Die ideale Lösung besteht nicht darin, neben dem normalen Webshop irgendwo eine separate "barrierefreie Variante" anzulegen, sondern darin, dass der Webshop selbst für möglichst viele Menschen gut nutzbar ist. Ein gutes E-Commerce-System ist schnell, mobilfreundlich, logisch aufgebaut, leicht zu navigieren und verständlich. Das sind dieselben Grundprinzipien, die auch für den barrierefreien Betrieb nötig sind - deshalb kann ein Großteil der Entwicklungen nicht nur aus Compliance-Sicht nützlich sein, sondern das gesamte Kundenerlebnis verbessern.

Ein durchdachtes Barrierefreiheitsprojekt kann auch einen einfacheren Checkout, weniger Missverständnisse, weniger fehlerhafte Eingaben und einen größeren erreichbaren Kundenkreis zur Folge haben. Genau deshalb lohnt es sich, es nicht bloß als gesetzliche Kostenstelle zu betrachten, sondern als Qualitätsentwicklung des Webshops.

Auch die Betriebslogik von Sellvio baut darauf auf, dass der technische Unterbau möglichst wenige Hindernisse zwischen Händler und Kunde stellt. Der EAA ergänzt das nun um einen weiteren Gesichtspunkt: Ein moderner Webshop ist dann wirklich gut, wenn er nicht nur schnell und schön läuft, sondern für möglichst viele Menschen tatsächlich nutzbar ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Zur Feststellung der EAA-Pflichten eines konkreten Unternehmens müssen Größe, Tätigkeit, verkaufte Produkte, Zielmärkte und Vertriebsmodell der Firma gesondert geprüft werden.

In der Praxis ausprobieren

Das meiste, was dieser Artikel beschreibt, ist in Sellvio eine Einstellung und kein Entwicklungsprojekt – und die ersten 30 Tage sind kostenlos.

Kostenlos testen